Honorar
Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da Heilpraktiker-Honorare nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden sind
Private Krankenversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag in der Regel einen Großteil der Kosten als Heilpraktikerleistung. Nähere Auskünfte dazu erhältst du bei deiner Versicherung. Ermäßigungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Einzelberatung: EUR 80,00 (50 – 60 Minuten)
5-Stunden-Paket: EUR 350,00
Eine Terminabsage ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach stelle ich 50 Prozent des Honorars in Rechnung. Bei gleichtägiger Absage oder Nichterscheinen stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von einer Beratungsstunde in Rechnung.
Vorteile für Selbstzahler
- die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden usw.) anonym, keine Vermerke in Ihrer Krankenakte – Ihre Privatsphäre bleibt geschützt
- Kurzfristige Terminvergabe, Termine auch in den Abendstunden
- keine langen Wartezeiten, kein Antrags- und Genehmigungsverfahren
- ergänzend zu den klassischen Therapieverfahren sind auch alternative Behandlungsverfahren möglich
- Entfall der 2-jährigen Sperrfrist, die Kassenpatienten nach beendeter Therapie haben
- Individuelle Therapie-/Beratungsdauer